1. Hauptnavigation
  2. Suche
  3. Inhalt


Inhalt

Land Steiermark

Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
  • Lehrlinge bis zum Alter von 25 Jahren und
  • LehrabsolventInnen bis zum Alter von 25 Jahren, sofern der ordentliche Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegt
  • Die Altersgrenze erhöht sich um 2 Jahre pro Kind bei Vorliegen von Betreuungspflichten.
  • Die Leistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes erhöht die Altersgrenze um dessen maximale Dauer.
Welche Kurse werden gefördert?
  • berufsbezogene Höherqualifizierung
  • persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (soft skills), wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation etc.
  • Schlüsselqualifikationen wie Sprachen, EDV etc.
  • Ausgenommen sind Studien- und Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse.
Wie hoch ist die Unterstützung?
  • Die Gesamtförderung beträgt maximal € 500,– pro Lehrabschluss bzw. Lehre.
  • Gefördert werden bis zu 50 % der Kurskosten; die Kosten müssen pro Kurs mindestens € 200,– betragen und dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.
  • Der Bildungsscheck kann auch in Tranchen, d. h. für mehrere Kurse bis zu einer Gesamtförderung in Höhe von € 500,– in Anspruch genommen werden.
Wie wird der Bildungsscheck beantragt?
Anträge sind vollständig ausgefüllt innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss mit allen notwendigen Unterlagen an die unten angegebene Adresse zu schicken.
Download unter:
 
Weitere Fragen?
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11A
Soziales, Arbeit und Beihilfen
Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz
Tel. 0316/877 DW 7914, Fax: DW 5165
E-Mail: fa11aatstmk [dot] gv [dot] at
 
 
Steirischer Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung
 
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
  • Lehrlinge, die eine betriebliche Lehre absolvieren, bis zum Alter von 35 Jahren
  • LehrabsolventInnen, die eine betriebliche Lehre absolviert haben, bis zum Alter von 35 Jahren,
sofern der ordentliche Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegt
 
Achtung: Der Kursbeginn muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen.
 
Wie hoch ist die Unterstützung?
50 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren werden bei Vorlage der/des Teilprüfungszeugnisse/s ausbezahlt.
Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.
Für Personen, die vor dem 1.1.2008 die erste Teilprüfung abgelegt haben, gilt jene Richtlinie, die zum 31.12.2007 Gültigkeit hatte.
 
Wie wird der Bildungsscheck beantragt?
Anträge sind vollständig ausgefüllt innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der jeweiligen Teilprüfungszeugnisse (Datum auf dem Zeugnis ist maßgebend) mit allen notwendigen Unterlagen an die unten angegebene Adresse zu schicken.
Download unter:
 
Weitere Fragen?
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11A
Soziales, Arbeit und Beihilfen
Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz
Tel.: 0316/877 DW 7920, Fax: DW 5165
E-Mail: fa11aatstmk [dot] gv [dot] at  
 
 
Steirischer Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
 
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
  • beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung, die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen wollen
 
Welche Vorbereitungslehrgänge werden gefördert?
  • spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG vorbereiten
 
Förderungsvoraussetzungen:
  • Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen.
  • Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
 
Wie hoch ist die Unterstützung?
100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung – die Verrechnung erfolgt über die jeweilige Bildungsinstitution. Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.
 
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.
 
Weitere Fragen?
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11A
Soziales, Arbeit und Beihilfen
Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz
Tel.: 0316/877 DW 7908, Fax: DW 5165
E-Mail: fa11aatstmk [dot] gv [dot] at  
 
 

Seitenleiste