Begabtenförderung

Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft , Familie und Jugend und der Wirtschaftskammern, mit dem begabte Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolvieren bzw. absolviert haben und an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen bzw. teilgenommen haben, unterstützt werden.
Voraussetzungen:
Die AntragstellerInnen dürfen zu Beginn der Ausbildung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Lehrlinge:
- letztes Berufsschulzeugnis mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 oder
- erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1–3)
LehrabsolventInnen:
- Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
- Abschlusszeugnis Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg
- Abschlusszeugnis Berufsreifeprüfung mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0
- MeisterInnenprüfung/Befähigungsprüfung/UnternehmerInnenprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
- Abschlusszeugnis Fachakademie mit sehr gutem Erfolg
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
- fachspezifische Weiterbildungskurse
- Werkmeisterschulen
- Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung
- Vorbereitungskurse auf die MeisterInnenprüfung, Befähigungsprüfung, UnternehmerInnenprüfung und AusbilderInnenprüfung
- Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben
Förderungsausmaß und Förderungsabwicklung:
Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgesetzt und hängt von der Anzahl der bewilligten Anträge ab. Ein angemessener Selbstbehalt ist jedenfalls vorgesehen. Auf Gewährung einer Begabtenförderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragstellung erfolgt mit dem Abschluss- bzw. entsprechenden Zwischenzeugnis (Semesterzeugnis) der beantragten Bildungsmaßnahme.