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Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark Unternehmen

Bildungskarenz plus
Eine attraktive Alternative zur Freisetzung bewährten Personals
 
 
 
Mit dem Förderprogramm „Bildungskarenz plus“ stellen AMS und Land Steiermark ein wirksames Instrument als Alternative zum Personalabbau zur Verfügung. Das bfi Steiermark berät Unternehmen und hilft bei der Umsetzung. Mit Bildungskarenz plus ist es möglich, bewährte MitarbeiterInnen auch bei sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten und während einer zwei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit kostengünstig weiterzubilden. Die Weiterbildung kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, vorausgesetzt, dass eine anerkannte Bildungseinrichtung wie das bfi Steiermark mit der Durchführung betraut ist:
 
  • Bildungskarenz plus startet mit 1. Jänner 2009 und endet mit 30. Juni 2010 (Beginn mit der letzten Ausbildung spätestens am 1. Juni 2010). Die Qualifizierungen können max. 12 Monate dauern.
  • gültig nur für Unternehmen mit Sitz in der Steiermark
  • Das AMS Steiermark finanziert das Einkommen der karenzierten Person in Form des Weiterbildungsgeldes (max. 100 Personen pro Unternehmen).
  • Arbeitsverhältnis von mindestens einem halben Jahr ununterbrochener Dauer
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Aumaß von mindestens 20 Wochenstunden
  • Das Land refundiert dem Unternehmen 25 Prozent, jedoch max. € 1.250,- der Ausbildungskosten, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Karenz fortgeführt wird.
  • Zwischen Unternehmen und Arbeitskraft kann zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung oder ein Stipendium (bis max. € 357,74) vereinbart werden. Dadurch fallen während der Karenzzeit für das Unternehmen keine Lohnkosten an.
Das bfi Steiermark hilft Unternehmen bei der Implementierung von Bildungskarenzmodellen in Unternehmen. Informationen erhalten Sie unter der Service-Line 05 7270 oder bei unserem Leiter des bfi Business Service Herrn Markus Suppanitz unter der Telefonnummer 0664 8540316.
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der/die ArbeitnehmerIn beim regionalen AMS ein. Den 25%-Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnungen beim Land Steiermark.
 
Weitere Informationen finden Sie unter  www.ams.at/stmk/sfu/14091_18246.html
 
 
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) im Rahmen des ESF (Ziel 2) des Arbeitsmarktservice Steiermark
 

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern und andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die ArbeitgeberInnen zu erleichtern.
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen außer Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, Arbeitsmarktservice, politische Parteien und radikale Vereine.
 
Förderbar sind folgende ArbeitnehmerInnen im vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz:
  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
  • Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
  • WiedereinsteigerInnen
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit mindestens 16 Stunden. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählten Qualifizierungsmaßnahmen als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen sind und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahmen beim AMS eingebracht wird.
 
Alle entsprechenden Informationen (insbesondere hinsichtlich Höhe der Förderungen), Förderleitfäden und Anträge finden Sie unter http://www.ams.at/stmk/sfu/14094_20819.html
 
 
Qualifizierungen im Rahmen von Qualifizierungsverbünden
Beratung zum Aufbau eines Verbundes (QVB) des Arbeitsmarktservice Steiermark
 
 
Ein Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, mit dem Ziel, gemeinsam und unter besonderer Berücksichtigung des „Productive-Aging-Ansatzes“ Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen. Die vom AMS Steiermark und dem ESF finanzierte Qualifizierungsberatung unterstützt den Aufbau von Qualifizierungsverbünden.
 
Die Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden richtet sich an alle ArbeitgeberInnen, wenn sich
  • mindestens 5 Unternehmen zusammenschließen und
  • mindestens 50 % der beteiligten Betriebe Klein- oder Mittelunternehmen sind.
Die BeraterInnen unterstützen die Betriebe
  • beim Aufbau eines Netzwerkmanagements,
  • bei der Festlegung von Verbundstatuten,
  • bei der Erarbeitung eines Productive-Aging-Konzeptes,
  • bei der Erstellung eines Qualifizierungsprogramms.

Die Verbundberatung erfolgt durch das vom AMS Steiermark beauftragte Beratungsunternehmen bit Management. Die Beratungskosten werden zur Gänze vom AMS und dem ESF übernommen.

Alle entsprechenden Informationen, Förderleitfäden und Anträge finden Sie unter http://www.ams.at/stmk/sfu/14094_15026.html
 
 
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF
(Ziel 2)
 
 
 
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Ziel ist es, im Rahmen von Kurzarbeit die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierung zu nutzen, damit durch Qualifizierung die Betriebe ihre Anpassungsfähigkeit und die von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen.
 
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen, nicht jedoch juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
 
Wer wird gefördert?
Bei Vorlage eines Ausbildungskonzeptes sind folgende Personen förderbar:
  • alle ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung mindestens 16 Ausfallstunden für förderbare Qualifizierungsmaßnahmen verwenden und hierfür eine geförderte Qualifizierungsunterstützung beziehen.
  • Förderbar sind auch überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, sofern die Qualifizierung im Rahmen der Kurzarbeit erfolgt (keine Förderung durch die Aufleb GmbH).
Nicht förderbar sind:
  • UnternehmenseigentümerInnen
  •  Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamte oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
  • Lehrlinge
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Ausbildungskonzeptes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
 
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 60 % der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,– pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
 
Alle entsprechenden Informationen und Anträge finden Sie unter http://www.ams.at/stmk/sfu/14094_20926.html
 
 
 

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