Mit dem Förderprogramm „Bildungskarenz plus“ stellen AMS und Land Steiermark ein wirksames Instrument als Alternative zum Personalabbau zur Verfügung. Das bfi Steiermark berät Unternehmen und hilft bei der Umsetzung. Mit Bildungskarenz plus ist es möglich, bewährte MitarbeiterInnen auch bei sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten und während einer zwei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit kostengünstig weiterzubilden. Die Weiterbildung kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, vorausgesetzt, dass eine anerkannte Bildungseinrichtung wie das bfi Steiermark mit der Durchführung betraut ist:
- Bildungskarenz plus begann mit 1. Jänner 2009 und endet mit 31. Dezember 2010 (Beginn mit der letzten Ausbildung spätestens am 1. Dezember 2010). Die Qualifizierungen können max. 12 Monate dauern.
- gültig nur für Unternehmen mit Sitz in der Steiermark
- Das AMS Steiermark finanziert das Einkommen der karenzierten Person in Form des Weiterbildungsgeldes (max. 100 Personen pro Unternehmen).
- Arbeitsverhältnis von mindestens einem halben Jahr ununterbrochener Dauer
- Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden
- Das Land refundiert dem Unternehmen 25 Prozent, jedoch max. € 1.250,– der Ausbildungskosten, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Karenz fortgeführt wird.
- Zwischen Unternehmen und Arbeitskraft kann zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung oder ein Stipendium (derzeit bis max. € 366,33) vereinbart werden. Dadurch fallen während der Karenzzeit für das Unternehmen keine Lohnkosten an.
Das Förderprogramm „Bildungskarenz plus“ stimmt die Interessen von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen aufeinander ab: Die Unternehmen entscheiden über den Inhalt der beruflichen Qualifizierung und leisten dafür einen finanziellen Beitrag; die ArbeitnehmerInnen erhalten als Alternative zur Arbeitslosigkeit eine berufliche Weiterbildung.
Das bfi Steiermark hilft Unternehmen bei der Implementierung von Bildungskarenzmodellen in Unternehmen. Informationen erhalten Sie unter der Service-Line 05 7270 oder beim Leiter des bfi-Business-Service, Herrn Markus Suppanitz, unter der Telefonnummer 0664/8072781006.
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der/die ArbeitnehmerIn beim regionalen AMS ein. Den 25%-Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnungen beim Land Steiermark.