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Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG

Auf Grund der „Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz“ werden Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gefördert. Somit stehen auch für Maßnahmen, die der Weiterbildung von AusbilderInnen in Ausbildungsbetrieben dienen, für Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten und für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen attraktive finanzielle Förderungen zur Verfügung.
Alle Informationen sowie die Richtlinien, Anträge und Merkblätter zum neuen Fördersystem finden Sie im Internet unter http://www.lehre-foerdern.at. Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch.
 
 
 
Weiterbildung der AusbilderInnen
 
Was wird gefördert?
Förderbar sind Weiterbildungsmaßnahmen für AusbilderInnen mit einer Mindestdauer von 8 Stunden und mit Bezug zur AusbilderInnenqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung, Pädagogik, Methodik, Didaktik, Diversity, Umgang mit MigrantInnen etc.). Als förderbare Kurskosten gelten Seminargebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und der im Zusammenhang mit der Qualifizierungsmaßnahme entstehende Aufwand für Fahrten und Unterkunft.
 
Wer kann die Förderung beantragen?
  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt 75 % der Ausbildungskosten ohne allfällige Umsatzsteuer, maximal aber € 1.000,– pro AusbilderIn und Kalenderjahr.
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Vorhandene AusbilderInnenqualifikation
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Vorlage einer Teilnahme- und Zahlungsbestätigung
  • Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark eingelangt sein.
Wie wird die Förderung beantragt?
  • Der Förderantrag inkl. Belegen (z. B. Rechnung, Teilnahme- und Zahlungsbestätigung) ist durch den/die Lehrberechtigte/n oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Wie komme ich zu meinem Förderantrag?
  • Download des Formulars von lehre-foerdern.at
  • Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

 
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Was wird gefördert?
Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund); als förderbare Kurskosten gelten Seminargebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren sowie der im Zusammenhang mit der Qualifizierungsmaßnahme entstehende Aufwand für Fahrten und Unterkunft.

Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
 
Wie hoch ist die Förderung?
100 % der Kurskosten exkl. MwSt. bis max. € 1.000,– pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
Ausbildung findet in der Lehrzeit statt
Vorlage einer Teilnahme- und Zahlungsbestätigung
 
Wie wird die Förderung beantragt?
Der Förderantrag inkl. Belegen (z. B. Rechnung, Teilnahme- und Zahlungsbestätigung) ist durch den/die Lehrberechtigte/n oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
 
Wie komme ich zu meinem Förderantrag?
Download des Formulars von lehre-foerdern.at
Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

 

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
 
 
Was wird gefördert?
Förderbar sind Lehrberechtigte, deren Lehrlinge eine zwischen- oder überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme absolviert haben:
  • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen eines Berufsbildes, die der Steigerung der Ausbildungsqualität dienen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge, die über das Berufsbild hinausgehen
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung während der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit, wenn nicht bereits eine Verlängerung der Lehrzeit zum Zweck der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt ist
Wer kann die Förderung beantragen?
  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für
  • Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
75 % der Kurskosten exkl. MwSt. bis max. € 1.000,– pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. € 10.000,– pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen € 11.000,–, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um € 1.000,–)
Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung (Maßnahme in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung) gilt eine Höchstgrenze von € 40,– pro Tag.
 
Für Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen: 75 % der Kurskosten exkl. MwSt. bis max. € 250,– pro Lehrling bzw. max. € 2.500,– pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb
 
Für Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung: Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten)
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Die Maßnahme hat nach dem 27.6.2008 begonnen
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Aufrechtes Lehrverhältnis, ausgenommen Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung, hier auch bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Vorlage einer Teilnahme- und Zahlungsbestätigung
Wie wird die Förderung beantragt?
  • Der Förderantrag inkl. Belegen (z. B. Rechnung, Teilnahme- und Zahlungsbestätigung) ist durch den/die Lehrberechtigte/n oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ablauf der betreffenden Maßnahme.
Wie komme ich zu meinem Förderantrag?
  • Download des Formulars von lehre-foerdern.at
  • Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes
 

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