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Gesundheit und Soziales

Fachbereich der Berufsreifeprüfung

Ziel

Dieser Lehrgang bereitet Sie auf das Ablegen der Teilprüfung in Gesundheit und Soziales vor.

Inhalt

Hygiene
Umwelthygiene

Ernährung
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien; Ernährungstheorien

Betreuungsmaßnahmen
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege

Gesundheitstraining
Erste Hilfe; allgemeine Hygienemaßnahmen; Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat; Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung, mentale Motivation

Biomechanik und Stoffwechselchemismus
Muskel-, Fettstoffwechsel, Grundumsatz; Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe bei verschiedenen Bewegungsarten

Angewandte Psychologie

Sozialpsychologie

Soziale Verwaltung
Sozialrecht, Arbeitsrecht; Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens; Sozialmedizin

Sanitätsrecht
Organisation des Gesundheitswesens; Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz; Schutzimpfungen

Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Zugangskriterien; Ausbildung oder berufliche Tätigkeit im Gesundheits- und/oder Sozialbereich

Allgemeine Zugangskriterien:
Sie können die Berufsreifeprüfung ablegen, wenn Sie eine der im Folgenden genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben. Mit der Vorbereitung können Sie aber auch schon gleichzeitig mit Ihrer Lehrlingsausbildung oder dem Besuch einer BMS beginnen, denn bis zu drei Teilprüfungen können Sie bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der u. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen ablegen. Bei Antritt zur letzten Teilprüfung müssen Sie jedoch das 19. Lebensjahr vollendet haben bzw. die formalen Zugangskriterien erfüllen.

  • Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • FacharbeiterInnenprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • MeisterInnenprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten

Zielgruppe

Personen, die im Rahmen der Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) die Fachbereichsprüfung Gesundheit und Soziales ablegen wollen

Abschluss

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Gesundheit und Soziales

Kursorte und -zeiten

  1. Seminarort Gleisdorf
    Datum 22.10.2010 - 18.06.2011
    Zeit Fr, 18:00-21:30; Sa, 08:30-16:30 (jedes 2. Wochenende)
    Seminar-Nummer 240230180
    SeminarbetreuerIn Thier Claudia
    Preis € 940,–
    Verfügbarkeit Auf Anfrage
    Wählen Sie aus:

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