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Medieninformatik

Fachbereich der Berufsreifeprüfung

Ziel

Dieser Lehrgang bereitet Sie auf das Ablegen der Teilprüfung in Medieninformatik vor.

Inhalt

Internet
Zugang zu Telekommunikationsdiensten; Website-Management und -Analyse; Telelearning; Grundlagen des Telemarketings, Telebanking

Internetdienste
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping etc.); aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand etc.); alternative Online-Dienste

Web-Design und -Management
Erstellen, Verwalten und Warten von Websites; Anbindung von Datenbanken an Websites

Recht im Internet
Datensicherheit, Datenschutz; E-Commerce-Gesetz

Multimedia
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimediaproduktionen; Multimediabeispiele für Computer Based Training; die einzelnen Phasen einer Multimediaproduktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt)

Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Zugangskriterien; Ausbildung oder berufliche Tätigkeit mit Schwerpunkt Medieninformatik

Allgemeine Zugangskriterien:
Sie können die Berufsreifeprüfung ablegen, wenn Sie eine der im Folgenden genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben. Mit der Vorbereitung können Sie aber auch schon gleichzeitig mit Ihrer Lehrlingsausbildung oder dem Besuch einer BMS beginnen, denn bis zu drei Teilprüfungen können Sie bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der u. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen ablegen. Bei Antritt zur letzten Teilprüfung müssen Sie jedoch das 19. Lebensjahr vollendet haben bzw. die formalen Zugangskriterien erfüllen.

  • Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • FacharbeiterInnenprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • MeisterInnenprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten

Zielgruppe

Personen, die im Rahmen der Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) die Fachbereichsprüfung Medieninformatik ablegen wollen

Abschluss

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Medieninformatik

Kursorte und -zeiten

  1. Seminarort Graz West
    Datum 16.09.2010 - 14.07.2011
    Zeit Do, 17:30-21:30; 4 x Sa, 08:30-17:00
    Seminar-Nummer 300231680
    SeminarbetreuerIn Morianz Michaela
    Preis € 940,–
    Verfügbarkeit Plätze frei
    Wählen Sie aus:

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